05.11.23 || FRANKFURT (05. November 2023) - Das Planfeststellungsverfahren, mit dem
die Pläne für den Ausbau der A 661 im Osten Frankfurts - die sogenannte Ostumgehung Frankfurt - erneut geändert wurden, ist abgeschlossen. Damit kann die bereits im Jahr 1995 provisorisch in Betrieb
genommene A 661 zwischen den Anschlussstellen Frankfurt-Ost und Frankfurt-Friedberger Landstraße mit zwei ausreichend breiten und durchgehenden Fahrspuren und Standstreifen in jede Richtung
regelgerecht so ausgebaut werden, dass gleichzeitig zahlreiche Verbesserungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger erreicht werden. Dazu zählt auch ein Tempolimit von 100 Stundenkilometern.
Dies teilte Verkehrsminister Tarek Al-Wazir heute mit.
Das hessische Verkehrsministerium ist zwar seit knapp drei Jahren nicht mehr für die Planung und den Bau von Autobahnen zuständig, die Verantwortung liegt seit dem 1. Januar 2021 bei der bundeseigenen Autobahn GmbH. Als Planfeststellungsbehörde für Autobahnprojekte in Hessen bleibt aber die Prüfung von Änderungen bestehender Planfeststellungsbeschlüsse Aufgabe des Landes Hessen. Dieser Änderungsbeschluss schafft jetzt mit Wirkung vom 17. Oktober 2023 für die Ostumgehung Frankfurt Baurecht.
„Mit der Planänderung wurde der Lärmschutz für diejenigen, die nahe am betroffenen Abschnitt der A 661 leben und arbeiten, deutlich verbessert", teilte Al-Wazir heute mit. Dazu gehört nicht nur der jetzt von der Planfeststellungsbehörde vorgegebene Einbau von „Flüsterasphalt" nahezu auf der gesamten Strecke, der durch seine offenporige Struktur den Verkehrslärm deutlich reduziert, sondern auch eine Vervollständigung des Lärmschutzes mit Lärmschutzwänden auf beiden Seiten entlang der Ostumgehung. „ Mit der Planänderung wurde der Lärmschutz für diejenigen, die nahe am betroffenen Abschnitt der A 661 leben und arbeiten, deutlich verbessert," so Tarek Al-Wazir.
Das Baurecht für die insgesamt vier Spuren an der A 661 zwischen Preungesheim und südlich der Hanauer Landstraße liegt seit dem Jahr 1980 vor. Während Teile der A 661 im nördlichen und südlichen Streckenabschnitt sukzessive gebaut wurden, führten zahlreiche Klagen, die vor allem Lärmschutz einforderten, zu Verzögerungen auf dem Streckenabschnitt zwischen den Anschlussstellen Friedberger Landstraße und der Hanauer Landstraße. Nach Anordnung des Sofortvollzuges wurde im Jahr 1995 schließlich ein Teil fertiggestellt: Der gesamte Verkehr wird seitdem auf einer engen Fahrbahn vierstreifig ohne Standstreifen über ein Provisorium über die Ostseite geführt. Lärmschutz gibt es nur auf der Ostfahrbahn.
Die vom hessischen Verkehrsminister nunmehr unterzeichnete Planänderung sieht vor, jetzt auf beiden Seiten der Autobahn deutlich verbesserten Lärmschutz zu bauen. Damit genügt eine Fertigstellung der bereits im Jahr 1980 planfestgestellten Autobahn heutigen Lärmschutzanforderungen. Die straßenverkehrsrechtliche Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 Stundenkilometer im Planfeststellungsbeschluss ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Aus Sicht der Planfeststellungsbehörde ist diese aus Gründen der Verkehrssicherheit notwendig.
Die amtliche Bekanntmachung zum Planänderungsbeschluss wird in diesen Tagen im Staatsanzeiger des Landes Hessen, in den örtlichen Tageszeitungen sowie im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Frankfurt veröffentlich.